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Gewerke · 6 Min. Lesezeit

Wärmepumpen-Angebot prüfen: Was oft fehlt und was Sie fragen sollten

Stand: 5. Oktober 2026 · Von Niklas Brandt

Ob eine Wärmepumpe sparsam läuft und ob die Förderung fließt, hängt an Dingen, die im Angebot stehen sollten. Oft fehlen sie dort. Die acht Punkte unten zeigen, wo Angebote häufig Lücken haben und was Sie den Anbieter dazu fragen.

Acht Prüfpunkte

Wo Wärmepumpen-Angebote oft Lücken haben

Die Nummern führen zum jeweiligen Prüfpunkt weiter unten.

Beispielhafte Illustration mit Heizwasser-Pufferspeicher, kein Installationsplan. Leitungen sind teilweise verdeckt; Bauteile und Anordnung hängen vom Haus ab.

Bevor Sie Angebote einholen

Geben Sie allen Betrieben dieselben Unterlagen. Nur dann lassen sich die Angebote vergleichen.

  • VerbrauchDie letzten drei Jahre in kWh oder Litern Öl.
  • HeizkörperJe Raum erfassen. Welche Räume werden heute schon schwer warm?
  • FotosZählerschrank und den Platz für das Außengerät fotografieren.

Die acht Prüfpunkte

1

Heizlast und Vorlauftemperatur

Die Größe der Wärmepumpe folgt aus der Heizlast des Hauses. Sie wird Raum für Raum nach DIN EN 12831 berechnet. Ein zu großes Gerät schaltet ständig an und aus. Ein zu kleines heizt im Winter mit dem Heizstab nach, und der läuft mit teurem Direktstrom.

Im Angebot sollten deshalb das Ergebnis in kW und die geplante Vorlauftemperatur stehen. Eine Position „Heizlastberechnung“ ohne Ergebnis reicht nicht.

Fragen Sie: Welche Heizlast und welche maximale Vorlauftemperatur liegen der Auslegung zugrunde?

Passt die angebotene Wärmepumpe zu Ihrem Haus?

Der Kurz-Report gleicht das Gerät mit der BAFA-Liste ab und stellt seine Leistung der Heizlast gegenüber, geschätzt aus Ihren Angaben zu Baujahr, Wohnfläche oder Verbrauch.

2

Heizkörper und hydraulischer Abgleich

Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto sparsamer die Anlage. Ein einzelner zu kleiner Heizkörper kann sie für das ganze Haus nach oben treiben. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau so viel Wasser bekommt, wie der Raum braucht. Für die Förderung muss er nach Verfahren B laufen, also mit einer Heizlast je Raum, und auf dem Formular der VdZ bestätigt werden. Häufig steht er im Angebot nur als Stichwort, ohne Berechnung und Einstellwerte.

Fragen Sie: Welche Heizkörper müssen getauscht werden? Ist der Abgleich nach Verfahren B mit VdZ-Nachweis enthalten?

3

Standort des Außengeräts

Das Außengerät braucht ein Fundament oder eine Konsole mit Schwingungsdämpfern. Beim Abtauen fällt Wasser an, das frostfrei versickern oder abfließen muss. Ein Heizkabel allein löst das nicht.

Arbeitet das Gerät mit Propan (R290), gilt rundherum ein Schutzbereich von etwa einem Meter. Darin dürfen keine Kellerfenster, Lichtschächte oder Abläufe liegen. Am Nachbarhaus erlaubt die TA Lärm nachts im reinen Wohngebiet 35 dB(A).

Fragen Sie: Sind Fundament, Kondensatablauf und Leitungsweg ins Haus enthalten? Ist der Standort auf Schall und Schutzbereich geprüft?

4

Stromanschluss und Zählerschrank

Die Wärmepumpe braucht eine eigene Zuleitung mit Absicherung. Ältere Zählerschränke müssen dafür oft erneuert werden. Viele Angebote schreiben hier nur „Elektro bauseits“. Dann brauchen Sie zusätzlich einen Elektriker.

Fragen Sie nach dem Zählerkonzept, also ob die Wärmepumpe über den Haushaltszähler läuft oder einen eigenen Zähler mit günstigerem Tarif bekommt. Nach § 14a EnWG darf der Netzbetreiber die Wärmepumpe bei Engpässen auf 4,2 kW drosseln und senkt dafür das Netzentgelt. Seit dem 21. Juli 2026 verlangt die KfW-Förderung zudem, dass Sie ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox bestellen.

Fragen Sie: Sind Zuleitung, Zählerschrank und Anmeldung beim Netzbetreiber enthalten? Welches Zählerkonzept schlagen Sie vor?

5

Gerät, Speicher und Garantie

Gefördert wird nur ein Modell aus der BAFA-Liste. Nennt das Angebot zwei Modelle oder zwei Speicher zur Auswahl, ist offen, was Sie kaufen. Ein Pufferspeicher ist nicht in jeder Anlage nötig. Ein unnötiger Speicher kostet Geld und senkt die Effizienz, fragen Sie deshalb, wozu er dient.

Längere Garantien gelten meist nur mit einem Wartungsvertrag. Fehlt die jährliche Wartung, verfällt die Garantie. Rechnen Sie die Wartungskosten deshalb beim Vergleich mit ein.

Rechnet das Angebot Stromkosten vor, achten Sie auf die Jahresarbeitszahl. Sie sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom werden. Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand erreichen im Mittel etwa 3,4.

Fragen Sie: Welches Modell mit welcher Leistung wird verbaut, und wozu dient der Pufferspeicher? Woran ist die Garantie gebunden?

6

Alte Heizung und Gasanschluss

Ausbau und Entsorgung der alten Anlage sind ein eigener Posten. Bei Öl kommen Tankreinigung und Tankentsorgung dazu. Den Gasanschluss legt der Netzbetreiber still. Das ist oft kostenlos, kann aber auch einige hundert Euro kosten und steht in keinem Heizungsangebot.

Fragen Sie: Sind Ausbau und Entsorgung der Altanlage enthalten, bei Öl mit Tankreinigung und Nachweis?

7

Abrechnung und Termine

Steht im Angebot „Montage nach Aufwand“ oder „ca. 100 Stunden“, ist der Preis nach oben offen. Vereinbaren Sie eine Obergrenze und Mehrstunden nur nach Ihrer Freigabe. Oft fehlt auch ein fester Termin. Er zählt hier besonders, weil das Haus zwischen Ausbau und Inbetriebnahme ohne Heizung ist.

Fragen Sie: Gibt es eine Obergrenze für Arbeiten nach Aufwand? Bis wann läuft die neue Anlage?

8

Förder-Klausel im Vertrag

Die KfW fördert nur, wenn der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt ist. Als Beginn gilt schon ein unterschriebener Vertrag. Ausgenommen sind Verträge mit einer Förder-Klausel. Das ist ein Satz wie: „Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die KfW die Förderung zusagt.“ Sagt die KfW ab, sind Sie nicht gebunden.

Die Klausel lässt sich nicht nachträglich einfügen. Für den Antrag braucht die KfW außerdem eine Bestätigung des Betriebs, die „Bestätigung zum Antrag“ (Ablauf der Förderung).

Fragen Sie: Enthält der Vertrag die Bedingung zur Förderzusage? Stellen Sie die Bestätigung zum Antrag aus?

Vorsicht bei „Rabatt nur bei Unterschrift heute“
Manche Betriebe setzen mit einem Sofort-Rabatt unter Druck. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Unterschreiben Sie vor der Förderzusage nur mit Förder-Klausel (Punkt 8). Ohne sie verlieren Sie den KfW-Zuschuss, und der ist fast immer höher als der Rabatt.

Was den Preis treibt

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen ausgewertet. Sie lagen zwischen 21.099 € und 54.168 €. Den Unterschied macht vor allem der Umfang: Elektrik, Fundament, Heizkörper und Entsorgung sind mal enthalten und mal nicht. Vergleichen Sie Preise daher erst, wenn alle Angebote dieselben Punkte abdecken. Die KfW berücksichtigt beim Einfamilienhaus höchstens 28.000 €, jeden Euro darüber zahlen Sie selbst.

Häufige Fragen

Was muss in einem Wärmepumpen-Angebot stehen?

Das genaue Gerätemodell, die Heizlast und die geplante Vorlauftemperatur, der hydraulische Abgleich und der Elektroanschluss bis zum Zählerschrank. Dazu die Aufstellung draußen mit Fundament und Kondensatablauf, der Ausbau der alten Heizung, Termine und Zahlungsplan. Solange die Förderung nicht zugesagt ist, gehört eine Klausel hinein, die den Vertrag an die Zusage bindet.

Muss die Heizlastberechnung im Angebot stehen?

Die Berechnung selbst nicht unbedingt, ihr Ergebnis schon. Ohne Heizlast in kW und Vorlauftemperatur können Sie nicht prüfen, ob das angebotene Gerät zu Ihrem Haus passt.

Darf ich vor der Förderzusage unterschreiben?

Ja, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die ihn an die Förderzusage der KfW bindet. Ohne diese Klausel gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn, und die Förderung ist verloren.

Welche Jahresarbeitszahl ist realistisch?

Luft-Wasser-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden erreichten im Feldtest des Fraunhofer ISE im Mittel 3,4. Rechnet ein Angebot mit deutlich über 4, fragen Sie nach Vorlauftemperatur und Rechenweg.

Quellen

Weiterlesen
Wärmepumpe · Angebot prüfen

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