QuoteCheck LogoQuoteCheckAngebote prüfen & vergleichen
Vertrag & Recht · 9 Min. Lesezeit

Heizungsgesetz: Was das GEG heute verlangt — und was das GMG ändern soll

Stand: 7. Juli 2026 · Redaktion QuoteCheck

Beim Heizungsgesetz gibt es gerade zwei Wahrheiten gleichzeitig: das GEG 2024, das heute verbindlich gilt — und das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das es ablösen soll und seit dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 im parlamentarischen Verfahren steckt. Wer jetzt eine Heizung plant, muss beides kennen: die geltenden Pflichten und die absehbaren Änderungen. Dieser Artikel trennt sauber zwischen „gilt heute“ und „ist geplant“ — Stand Juli 2026.

Was heute gilt (GEG 2024)

Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen

Der hartnäckigste Mythos zuerst: Niemand muss eine laufende Gas- oder Ölheizung herausreißen. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Eine echte Austauschpflicht trifft nur Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre — und auch die nicht, wenn der Eigentümer das Haus schon vor Februar 2002 selbst bewohnt hat (Bestandsschutz) oder ein Brennwert-/Niedertemperaturkessel arbeitet.

Die 65-Prozent-Regel — noch in Kraft

Wer eine neue Heizung einbaut, muss sie nach geltendem Recht zu 65 % mit erneuerbaren Energien betreiben — in Neubaugebieten seit 2024, im Bestand gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung: In Großstädten (über 100.000 Einwohner) greift die Pflicht spätestens seit Mitte 2026, in kleineren Kommunen bis Mitte 2028. Erfüllen lässt sie sich u. a. mit Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder Hybridlösungen.

Übergangsfristen bei Havarie

Geht die Heizung irreparabel kaputt, verlangt niemand die Sofort-Wärmepumpe: Übergangsweise ist sogar ein gebrauchter fossiler Kessel zulässig, für die endgültige Lösung bleiben in der Regel 5 Jahre.

Beratungspflicht

Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen läuft, ist eine Beratung Pflicht — sie soll auf Kostenrisiken (etwa steigende CO₂-Preise) hinweisen. Seriöse Angebote dokumentieren diese Beratung.

Was das GMG ändern soll (Entwurf, Stand Juli 2026)

Alles in diesem Abschnitt ist GEPLANT, nicht geltendes Recht
Der Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026 muss noch durch Bundestag und Bundesrat; das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 geplant. Details können sich im Verfahren ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz beschlossen ist.
  • 65-%-Regel entfällt: Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 % erneuerbar zu betreiben, soll komplett gestrichen werden.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt — aber mit „Bio-Treppe“: Neue fossile Kessel sollen einen steigenden Anteil Biomethan, Bioheizöl oder Wasserstoff nutzen müssen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040). Das macht den Betrieb absehbar teurer — wer heute eine neue Gasheizung kalkuliert, sollte das einrechnen.
  • Mehr Erfüllungsoptionen (z. B. Solarthermie) und Bürokratieabbau bei Nachweisen.
  • Bleibt unverändert: die 30-Jahre-Regel für alte Konstanttemperaturkessel, der Bestandsschutz — und die Heizungsförderung über KfW 458 mit bis zu 70 % Zuschuss.

Was das für Ihre Entscheidung heißt

  • Wärmepumpe geplant? Kein Grund zu warten: Die Förderung läuft weiter, der Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) sinkt ab 2029 — und an der Wirtschaftlichkeit ändert das GMG nichts. Was die Anlage kostet: Wärmepumpen-Kosten & Angebote.
  • Neue Gasheizung geplant? Rechtlich heute möglich (je nach Wärmeplanungs-Status Ihrer Kommune mit 65-%-Auflagen) und nach GMG-Entwurf wieder einfacher — aber die Bio-Quote ab 2029 und der steigende CO₂-Preis gehören in jede ehrliche Kostenrechnung. Lassen Sie sich beide Szenarien im Angebot ausweisen.
  • Heizung kaputt? Übergangsfristen nutzen, nicht unter Zeitdruck das erstbeste Angebot unterschreiben — gerade bei Havarien werden überhöhte Preise und hohe Anzahlungen durchgedrückt (was üblich ist).

Häufige Fragen

Muss ich meine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen?

Nein — weder nach dem geltenden GEG noch nach dem GMG-Entwurf. Eine Austauschpflicht gibt es nur für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind (mit Bestandsschutz-Ausnahmen). Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Ja, Stand Juli 2026 ist das GEG 2024 geltendes Recht: In Neubaugebieten gilt die 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen seit 2024, im Bestand greift sie gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung (Großstädte spätestens seit Mitte 2026, kleinere Kommunen bis Mitte 2028). Das GMG soll diese Regel streichen — beschlossen ist das aber erst mit Bundestag und Bundesrat.

Sollte ich mit dem Heizungstausch bis zum GMG warten?

Meist nein. Die Förderung (KfW 458, bis 70 %) läuft unabhängig von der Gesetzesreform weiter, und der Klimageschwindigkeitsbonus ist bis Ende 2028 am höchsten. Wer eine neue Gasheizung plant, sollte allerdings die geplante Bio-Quote ab 2029 einpreisen — sie verteuert den Betrieb fossiler Kessel absehbar.

Was passiert, wenn meine Heizung plötzlich kaputtgeht?

Bei einer Havarie erlaubt das GEG Übergangslösungen: Sie dürfen vorübergehend eine gebrauchte fossile Heizung einbauen und haben in der Regel 5 Jahre Zeit, die endgültige, gesetzeskonforme Lösung umzusetzen. Niemand muss im kalten Haus auf einen Wärmepumpen-Liefertermin warten.

Quellen

Weiterlesen

Sie haben gerade ein Angebot auf dem Tisch?

QuoteCheck liest jede Position, rechnet nach und zeigt, was vor der Unterschrift zu klären ist. Das erste Angebot prüfen Sie kostenlos — ohne Zahlungsdaten.