Fürs Bad gibt es keine Energie-Förderung — aber vier andere Töpfe: Sobald die Sanierung Barrieren abbaut (bodengleiche Dusche, breitere Türen, rutschhemmende Böden), fördern KfW und Pflegekasse mit Zuschüssen und zinsgünstigem Kredit; den nicht geförderten Rest der Arbeitskosten verbilligt der Steuerbonus. Wer die Töpfe kennt und die Reihenfolge einhält, spart bei einer typischen Badsanierung vierstellig.
Die vier Fördertöpfe im Überblick
| Programm | Leistung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| KfW-Zuschuss 455-B | 10 % der Kosten, max. 2.500 € (Einzelmaßnahmen); 12.5 %, max. 6.250 € (Standard „Altersgerechtes Haus“) | Barrierereduzierung nach Programm-Standards; Antrag vor Vorhabensbeginn (wieder verfügbar seit 8. April 2026) |
| KfW-Kredit 159 | Zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € je Wohneinheit | Barrierereduzierung; ohne Alters-/Pflegegrad-Bedingung; nicht mit 455-B kombinierbar |
| Pflegekasse | Bis 4.180 € je „wohnumfeldverbessernder Maßnahme“ und Person | Pflegegrad 1–5 einer im Haushalt lebenden Person |
| § 35a Steuerbonus | 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €/Jahr | Rechnung + Überweisung; nicht für Maßnahmen, die schon bezuschusst wurden |
Was als „Barrierereduzierung“ zählt
Die KfW definiert förderfähige Standards recht konkret — im Bad u. a.: bodengleiche Dusche mit rutschhemmendem Belag, Mindestbewegungsflächen, unterfahrbarer Waschtisch, Stütz- und Haltesysteme, breitere Türen. Wichtig fürs Angebot: Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen des Programms erfüllen (Maße!), und der Betrieb muss das in der Rechnung nachvollziehbar machen. Eine bodengleiche Dusche ist übrigens ohnehin der Punkt, an dem Angebote fachlich am häufigsten patzen — Stichwort Abdichtung nach DIN 18534 (siehe Badsanierungs-Kosten).
Kombinieren — aber richtig
- Pflegekasse + KfW: möglich, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden — z. B. Pflegekasse für die Dusche, Kredit 159 für den Rest.
- Kredit 159 vs. Zuschuss 455-B: entweder — oder. Faustregel: kleine Maßnahme → Zuschuss; große Finanzierung → Kredit.
- § 35a: nur für Arbeitskosten, die nicht bezuschusst wurden (wie der Steuerbonus funktioniert). Bei einer 15.000-€-Sanierung mit 2.500 € Zuschuss auf die Dusche bleiben die übrigen Gewerke absetzbar.
So gehen Sie vor
- Klären, welche Töpfe passen (Pflegegrad? Zuschuss oder Kredit?).
- Angebot einholen, das Barriere-Maßnahmen als eigene Positionen mit Programm-Standards ausweist — und Lohnanteile getrennt (für § 35a).
- Anträge stellen: Pflegekasse (mit Kostenvoranschlag), KfW-Zuschuss im Portal bzw. Kredit über die Bank — dann erst beauftragen.
- Nach Abschluss: Rechnungen einreichen, Auszahlung, restliche Arbeitskosten in die Steuererklärung.
Häufige Fragen
Gibt es Zuschüsse für eine normale Badsanierung?
Für die rein optische Modernisierung nein — gefördert wird der Abbau von Barrieren: bodengleiche Dusche, breitere Türen, unterfahrbarer Waschtisch. Dafür gibt es den KfW-Zuschuss 455-B (10 %, max. 2.500 €), den KfW-Kredit 159 und bei Pflegegrad bis 4.180 € von der Pflegekasse. Den Rest der Arbeitskosten holt der § 35a-Steuerbonus teilweise zurück.
Brauche ich einen Pflegegrad oder ein Mindestalter für die KfW-Förderung?
Nein. KfW 159 und 455-B stehen allen offen, die Barrieren reduzieren — unabhängig von Alter und Pflegegrad. Nur der Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 €) setzt einen Pflegegrad (1–5) der dort lebenden Person voraus.
Kann ich Pflegekasse und KfW kombinieren?
Ja, aber nicht für denselben Euro: Die Pflegekasse kann z. B. die bodengleiche Dusche bezuschussen, während der KfW-Kredit 159 den Rest des Umbaus finanziert. Kredit 159 und Zuschuss 455-B schließen sich dagegen gegenseitig aus — Sie wählen eins von beiden.
Wann muss ich die Anträge stellen?
Immer vor Beginn: den KfW-Zuschuss 455-B im KfW-Zuschussportal, den Kredit 159 über Ihre Bank, den Pflegekassen-Zuschuss formlos mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse — jeweils bevor der Auftrag verbindlich erteilt ist bzw. der Umbau startet.