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Förderung & Steuer · 8 Min. Lesezeit

BAFA-Förderung für Dämmung, Fenster und Dach: BEG-Einzelmaßnahmen erklärt

Stand: 25. August 2026 · Von Niklas Brandt

Für die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Dach) läuft die Bundesförderung nicht über die KfW, sondern über das BAFA: 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan oberhalb von 30.000 € anteilig 20 %, zusammen bis zu 10.500 € pro Jahr. Die Förderung ist verlässlich planbar. Sie scheitert in der Praxis fast nur an zwei Dingen: der falschen Reihenfolge von Antrag und Auftrag und Angeboten, die die technischen Mindestanforderungen nicht belegen.

Die Konditionen (BEG Einzelmaßnahmen)

Ohne iSFPMit iSFP-Bonus
Fördersatz15 %20 %, aber nur auf den Teil über 30.000 €
Förderfähige Kosten (je Wohneinheit und Jahr)30.000 €60.000 €
Maximaler Zuschuss4.500 €10.500 €

Gefördert werden u. a. Dämmung von Dach, Außenwand, Geschossdecken und Kellerdecke, der Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz sowie Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen. Der Heizungstausch läuft dagegen über KfW 458.

Seit 21. Juli 2026: der iSFP-Bonus rechnet anders
Früher hob der Sanierungsfahrplan den Fördersatz auf die gesamte Maßnahme von 15 auf 20 %. Heute gilt er erst ab einer Mindestinvestition von 30.000 € und nur für den Betrag darüber. Eine Fassadendämmung für 25.000 € bekommt damit 15 %, auch mit iSFP. Bei 60.000 € förderfähigen Kosten sind es 15 % auf die ersten 30.000 € plus 20 % auf die zweiten, zusammen 10.500 €. Ältere Ratgeber und manche Angebote rechnen noch mit 12.000 €.

Die U-Werte: Fördergrenze und Qualitätsmaßstab

Der Zuschuss fließt nur, wenn das Bauteil nach der Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt, gemessen am Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert, je kleiner, desto besser):

BauteilU-Wert-Höchstwert (Wohngebäude)
Fenster, Balkon-/TerrassentürenUw ≤ 0,95 W/(m²·K)
Barrierearme / einbruchhemmende FensterUw ≤ 1,1 W/(m²·K)
Dachflächen, oberste Geschossdecke, FlachdachU ≤ 0,14 W/(m²·K)
AußenwandU ≤ 0,20 W/(m²·K)

Für Sonderfälle (Denkmal, Dachflächenfenster, Sonderverglasung) gelten eigene Werte. Praktisch heißt das: Der U-Wert gehört ins Angebot. „3-fach-Verglasung“ allein ist keine Zusage. Erst „Uw = 0,90 W/(m²·K)“ macht die Position förderfest und vergleichbar.

Der Ablauf in 5 Schritten

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden (Pflicht bei Gebäudehülle): er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und später die Bestätigung der Durchführung. Tipp: gleich einen iSFP erstellen lassen, der Bonus refinanziert ihn schnell.
  2. Angebot(e) einholen, mit klaren U-Werten, Flächenangaben und getrennten Positionen (dazu unten mehr).
  3. Vertrag mit Förder-Vorbehalt schließen (aufschiebende/auflösende Bedingung), noch nicht beauftragen.
  4. Antrag beim BAFA stellen und Zusage abwarten.
  5. Ausführen lassen, Nachweise einreichen: Fachunternehmererklärung des Betriebs + Bestätigung des Experten, dann wird ausgezahlt.
Der klassische Förder-Killer
Erst den Auftrag unterschreiben, dann den Antrag stellen, damit ist der Zuschuss unrettbar weg. „Vorhabensbeginn“ ist schon der unbedingte Vertragsschluss, nicht erst der erste Hammerschlag. Ausführlich: Förderung & Handwerker-Angebot: 7 Punkte vor der Unterschrift.
Frist verpasst? Dann bleibt der Steuerweg
Wer den Antrag zu spät gestellt hat, ist beim Zuschuss raus, kann die Sanierung aber immer noch über § 35c EStG absetzen, weil der rückwirkend über die Steuererklärung läuft. Er bringt 20 % statt 15 % und zählt auch das Material, verlangt dafür aber Selbstnutzung, ein Gebäude über zehn Jahre und eine ausreichende Einkommensteuer.

Was im Angebot stehen muss

  • U-Werte je Bauteil (bzw. Dämmstoffdicke + Wärmeleitfähigkeit λ bei Dämmungen), die Fördergrenzen von oben.
  • Flächen und Mengen nachvollziehbar, der Zuschuss wird je förderfähige Kosten berechnet; geschätzte Pauschalflächen machen den Antrag angreifbar.
  • Förderfähige und nicht förderfähige Positionen getrennt (z. B. reine Malerarbeiten nach dem Fenstertausch sind nicht förderfähig; der nicht geförderte Rest kann aber ggf. über § 35a laufen, für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus aus).
  • Fachunternehmererklärung zugesagt, ohne sie keine Auszahlung; ein Betrieb, der sie nicht kennt, ist das falsche Förder-Team.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Dämmung und Fenster?

15 % der förderfähigen Kosten. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greift seit dem 21. Juli 2026 nur noch ab einer Mindestinvestition von 30.000 € und nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Förderfähig sind bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 10.500 € pro Jahr (15 % auf die ersten 30.000 €, 20 % auf die zweiten). Mehrere Maßnahmen über mehrere Jahre sind möglich.

Was ist der iSFP-Bonus?

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine geförderte Energieberatung, die die Sanierungsschritte fürs ganze Haus plant. Setzt Ihr Vorhaben eine iSFP-Empfehlung um, verdoppeln sich die förderfähigen Kosten auf 60.000 €, und für den Teil oberhalb von 30.000 € steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte. Seit dem 21. Juli 2026 lohnt der Fahrplan deshalb vor allem bei größeren Vorhaben; bei einer einzelnen Maßnahme unter 30.000 € bringt der Bonus nichts mehr.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Vorhabensbeginn, wie bei der Heizungsförderung gilt: erst Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung, dann Antrag (beim BAFA), dann Auftrag. Zudem muss ein Energieeffizienz-Experte die Maßnahme begleiten (technische Projektbeschreibung) und der Betrieb nach Abschluss eine Fachunternehmererklärung abgeben.

Mein Angebot nennt keinen U-Wert, ist das schlimm?

Ja, für die Förderung schon: Der Zuschuss hängt daran, dass die technischen Mindestanforderungen (z. B. Uw ≤ 0,95 bei Fenstern, U ≤ 0,14 beim Dach) erreicht und belegt werden. Ein Angebot ohne U-Wert-Angabe ist für ein Förderprojekt unvollständig. Fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.

Quellen

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