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Grundlagen · 8 Min. Lesezeit

Leistungsverzeichnis verstehen: Positionen und Fachbegriffe erklärt

Stand: 5. Juli 2026 · Redaktion QuoteCheck

Handwerker-Angebote sind für Profis geschrieben, nicht für Kunden. „Pos. 4.20: Wandfliesen im Dünnbett verlegen, Format bis 60×60, bauseits gestellt, 28 m² à 42,50 €“ — wer solche Zeilen zum ersten Mal liest, unterschreibt oft, ohne sie wirklich zu verstehen. Dieser Artikel übersetzt die Struktur und die wichtigsten Fachbegriffe, damit Sie wissen, was Sie beauftragen — und was eben nicht.

So ist ein Angebot aufgebaut

Fast jedes gewerkliche Angebot folgt der Logik eines Leistungsverzeichnisses (LV): Die Gesamtleistung ist in Positionen zerlegt — nummerierte Teilleistungen, jede mit fünf Bestandteilen:

  1. Positionsnummer (z. B. 4.20) — oft gruppiert in Titel wie „1. Demontage“, „2. Sanitär“, die als Zwischenüberschriften mit eigenen Zwischensummen dienen,
  2. Leistungsbeschreibung — was genau gemacht wird, mit welchem Material,
  3. Menge und Einheit,
  4. Einheitspreis (EP) — Preis pro Einheit,
  5. Gesamtpreis (GP) — Menge × Einheitspreis.

Am Ende: Netto-Summe, Mehrwertsteuer (19 %), Brutto-Endbetrag. Achtung bei Zwischensummen: Wenn Titel-Summen und Einzelpositionen beide aufgeführt sind, darf nichts doppelt in die Endsumme laufen.

Mengeneinheiten: die Abkürzungen

KürzelBedeutungTypisch für
m² / qmQuadratmeterFliesen, Putz, Estrich, Malerarbeiten, Dachfläche
lfm / mlaufende MeterRohre, Kabel, Sockelleisten, Dachrinnen
St / StckStückSteckdosen, Fenster, Sanitärobjekte
psch / pausch.pauschalBaustelleneinrichtung, Entsorgung, Kleinmaterial
Std / hStundenRegie-/Stundenlohnarbeiten
m³ / cbmKubikmeterErdaushub, Beton, Schuttcontainer

Positionsarten: welche Zeilen zählen — und welche nicht

Normalposition

Der Standardfall: Die Leistung wird ausgeführt, der Gesamtpreis zählt zur Angebotssumme.

Eventualposition / Bedarfsposition

Wird nur ausgeführt (und bezahlt), wenn der Bedarf eintritt — etwa „Ausbessern des Estrichs, falls nach Demontage erforderlich“. Diese Positionen gehören nicht in die Angebotssumme. Genau hier passieren die meisten Vergleichsfehler: Anbieter A hat den Estrich als Eventualposition draußen, Anbieter B fest einkalkuliert — schon wirkt B teurer, obwohl er ehrlicher kalkuliert.

Alternativposition / Wahlposition

Eine Variante zur Normalposition (z. B. Markenarmatur statt Standard). Es gilt entweder die Grund- oder die Alternativposition — nie beide.

Zulageposition

Ein Aufpreis auf eine bestehende Position (z. B. „Zulage für Verlegung im Fischgrätmuster“). Nur relevant, wenn die Grundposition beauftragt ist.

Stundenlohnarbeiten / Regiearbeiten

Arbeiten nach Aufwand zu einem vereinbarten Stundensatz. Legitim für Unvorhersehbares — aber ohne Deckelung ein offenes Ende. Faustregel: Stundenzahl schätzen lassen und eine Freigabegrenze vereinbaren.

Drei kleine Wörter, die teuer werden können
„bauseits“ = stellen/erledigen Sie — auf Ihre Kosten. „ca.“ vor Mengen = das Aufmaß entscheidet, die Summe kann wachsen. „o. Ä. / gleichwertig“ beim Material = der Betrieb darf ersetzen; ob „gleichwertig“ auch gleich gut ist, sehen Sie erst auf der Baustelle. Alle drei sind zulässig und üblich — aber Sie sollten wissen, wo sie stehen.

Kleines Glossar der übrigen Stolperbegriffe

  • Aufmaß — das Nachmessen der tatsächlich erbrachten Mengen nach Ausführung; Grundlage der Abrechnung bei Einheitspreisen.
  • Skonto — Preisnachlass bei schneller Zahlung (z. B. „2 % bei Zahlung innerhalb 8 Tagen“). Nur ein Vorteil, wenn die Leistung bei Zahlung schon geprüft ist.
  • Nebenleistungen — Arbeiten, die auch ohne eigene Position geschuldet sind (bei VOB-Verträgen in den DIN-18299er-Normen der VOB/C definiert), etwa das übliche Abdecken und Reinigen.
  • Bindefrist — wie lange der Betrieb an sein Angebot gebunden ist (häufig 4 Wochen). Danach kann er neu kalkulieren.
  • Gewährleistung — die Mängelhaftung nach Abnahme; Fristen und Fallstricke erklärt dieser Artikel.

Vom Verstehen zum Prüfen

Wer die Struktur kennt, kann gezielt prüfen: Sind alle nötigen Leistungen als Positionen erfasst? Stecken Eventualpositionen in der Endsumme? Sind Mengen plausibel, Pauschalen erklärt, bauseits-Klauseln eingeplant? Die systematische Prüfroutine dazu liefert unsere 12-Punkte-Checkliste.

Häufige Fragen

Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?

Die strukturierte Beschreibung aller zu erbringenden Arbeiten als einzelne Positionen — jeweils mit Beschreibung, Menge, Einheit, Einzel- und Gesamtpreis. Bei Privataufträgen übernimmt das Angebot des Handwerkers diese Rolle: Es ist faktisch das LV Ihres Vorhabens.

Was bedeutet „bauseits“ im Angebot?

„Bauseits“ heißt: Das stellt die Baustelle — also Sie — bereit, nicht der Handwerker. „Gerüst bauseits“ bedeutet, dass Sie das Gerüst selbst organisieren und bezahlen müssen. Jede bauseits-Klausel ist eine versteckte Zusatzausgabe oder Eigenleistung.

Zählen Eventualpositionen zur Angebotssumme?

Nein. Eventual- bzw. Bedarfspositionen werden nur ausgeführt und berechnet, wenn der Bedarf tatsächlich eintritt oder Sie sie beauftragen. Beim Angebotsvergleich müssen Sie sie herausrechnen — sonst vergleichen Sie unterschiedliche Summen.

Was ist der Unterschied zwischen Einheitspreis und Pauschale?

Beim Einheitspreis zahlen Sie pro abgerechneter Menge (z. B. 45 €/m²) — die Endsumme folgt dem tatsächlichen Aufmaß. Bei der Pauschale ist der Betrag fix, unabhängig von der Menge. Einheitspreise sind transparenter, Pauschalen kalkulierbarer; riskant sind vor allem große Pauschalen ohne Beschreibung der enthaltenen Leistung.

Quellen

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