Handwerker-Angebote sind für Profis geschrieben, nicht für Kunden. „Pos. 4.20: Wandfliesen im Dünnbett verlegen, Format bis 60×60, bauseits gestellt, 28 m² à 42,50 €“, wer solche Zeilen zum ersten Mal liest, unterschreibt oft, ohne sie wirklich zu verstehen. Dieser Artikel übersetzt die Struktur und die wichtigsten Fachbegriffe, damit Sie wissen, was Sie beauftragen, und was eben nicht.
So ist ein Angebot aufgebaut
Fast jedes gewerkliche Angebot folgt der Logik eines Leistungsverzeichnisses (LV): Die Gesamtleistung ist in Positionen zerlegt, also nummerierte Teilleistungen, jede mit fünf Bestandteilen:
- Positionsnummer (z. B. 4.20): oft gruppiert in Titel wie „1. Demontage“, „2. Sanitär“, die als Zwischenüberschriften mit eigenen Zwischensummen dienen,
- Leistungsbeschreibung, was genau gemacht wird, mit welchem Material,
- Menge und Einheit,
- Einheitspreis (EP): Preis pro Einheit,
- Gesamtpreis (GP): Menge × Einheitspreis.
Am Ende: Netto-Summe, Mehrwertsteuer (19 %), Brutto-Endbetrag. Achtung bei Zwischensummen: Wenn Titel-Summen und Einzelpositionen beide aufgeführt sind, darf nichts doppelt in die Endsumme laufen.
Mengeneinheiten: die Abkürzungen
| Kürzel | Bedeutung | Typisch für |
|---|---|---|
| m² / qm | Quadratmeter | Fliesen, Putz, Estrich, Malerarbeiten, Dachfläche |
| lfm / m | laufende Meter | Rohre, Kabel, Sockelleisten, Dachrinnen |
| St / Stck | Stück | Steckdosen, Fenster, Sanitärobjekte |
| psch / pausch. | pauschal | Baustelleneinrichtung, Entsorgung, Kleinmaterial |
| Std / h | Stunden | Regie-/Stundenlohnarbeiten |
| m³ / cbm | Kubikmeter | Erdaushub, Beton, Schuttcontainer |
Positionsarten: welche Zeilen zählen, und welche nicht
Normalposition
Der Standardfall: Die Leistung wird ausgeführt, der Gesamtpreis zählt zur Angebotssumme.
Eventualposition / Bedarfsposition
Wird nur ausgeführt (und bezahlt), wenn der Bedarf eintritt, etwa „Ausbessern des Estrichs, falls nach Demontage erforderlich“. Diese Positionen gehören nicht in die Angebotssumme. Genau hier passieren die meisten Vergleichsfehler: Anbieter A hat den Estrich als Eventualposition draußen, Anbieter B fest einkalkuliert. Schon wirkt B teurer, obwohl er ehrlicher kalkuliert.
Alternativposition / Wahlposition
Eine Variante zur Normalposition (z. B. Markenarmatur statt Standard). Es gilt entweder die Grund- oder die Alternativposition, nie beide.
Zulageposition
Ein Aufpreis auf eine bestehende Position (z. B. „Zulage für Verlegung im Fischgrätmuster“). Nur relevant, wenn die Grundposition beauftragt ist.
Stundenlohnarbeiten / Regiearbeiten
Arbeiten nach Aufwand zu einem vereinbarten Stundensatz. Legitim für Unvorhersehbares, aber ohne Deckelung ein offenes Ende. Faustregel: Stundenzahl schätzen lassen und eine Freigabegrenze vereinbaren.
Kleines Glossar der übrigen Stolperbegriffe
- Aufmaß, das Nachmessen der tatsächlich erbrachten Mengen nach Ausführung; Grundlage der Abrechnung bei Einheitspreisen.
- Skonto: Preisnachlass bei schneller Zahlung (z. B. „2 % bei Zahlung innerhalb 8 Tagen“). Nur ein Vorteil, wenn die Leistung bei Zahlung schon geprüft ist.
- Nebenleistungen: Arbeiten, die auch ohne eigene Position geschuldet sind (bei VOB-Verträgen in den DIN-18299er-Normen der VOB/C definiert), etwa das übliche Abdecken und Reinigen.
- Bindefrist, wie lange der Betrieb an sein Angebot gebunden ist (häufig 4 Wochen). Danach kann er neu kalkulieren.
- Gewährleistung, die Mängelhaftung nach Abnahme; Fristen und Fallstricke erklärt dieser Artikel.
Vom Verstehen zum Prüfen
Wer die Struktur kennt, kann gezielt prüfen: Sind alle nötigen Leistungen als Positionen erfasst? Stecken Eventualpositionen in der Endsumme? Sind Mengen plausibel, Pauschalen erklärt, bauseits-Klauseln eingeplant? Die systematische Prüfroutine dazu liefert unsere 12-Punkte-Checkliste.
Häufige Fragen
Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?
Die strukturierte Beschreibung aller zu erbringenden Arbeiten als einzelne Positionen, jeweils mit Beschreibung, Menge, Einheit, Einzel- und Gesamtpreis. Bei Privataufträgen übernimmt das Angebot des Handwerkers diese Rolle: Es ist faktisch das LV Ihres Vorhabens.
Was bedeutet „bauseits“ im Angebot?
„Bauseits“ heißt: Das stellt die Baustelle bereit, also Sie, nicht der Handwerker. „Gerüst bauseits“ bedeutet, dass Sie das Gerüst selbst organisieren und bezahlen müssen. Jede bauseits-Klausel ist eine versteckte Zusatzausgabe oder Eigenleistung.
Zählen Eventualpositionen zur Angebotssumme?
Nein. Eventual- bzw. Bedarfspositionen werden nur ausgeführt und berechnet, wenn der Bedarf tatsächlich eintritt oder Sie sie beauftragen. Beim Angebotsvergleich müssen Sie sie herausrechnen, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Summen.
Was ist der Unterschied zwischen Einheitspreis und Pauschale?
Beim Einheitspreis zahlen Sie pro abgerechneter Menge (z. B. 45 €/m²), die Endsumme folgt dem tatsächlichen Aufmaß. Bei der Pauschale ist der Betrag fix, unabhängig von der Menge. Einheitspreise sind transparenter, Pauschalen kalkulierbarer; riskant sind vor allem große Pauschalen ohne Beschreibung der enthaltenen Leistung.